FAHRGASTRECHTE
Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug viel zu spät oder fällt eine Verbindung gar völlig aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Seit 2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland grundsätzlich einheitliche Fahrgastrechte. Nach der Verordnung(EG) Nr. 1371/2007 hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.
hvv Garantie
Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als 20 Minuten zu spät erreicht, zahlen wir einmalig 50 % des Fahrpreises der hvv Fahrkarte zurück. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann pro Fahrt nur eine Entschädigung beantragt werden.
GVH Garantie
Die GVH Garantie gilt für alle Fahrgäste mit GVH-Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde.
Ausgenommen sind die GVH SchulCard sowie Fahrkarten, die nicht vom GVH herausgegeben werden (SchülerFerienTicket, BahnCard 100, City-Ticket und Niedersachsen-Ticket). Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.
NAH.SH-Garantie
Ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Fahrgäste der Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein eine Entschädigung in Höhe von
50 % des Fahrkartenwerts.
Bei Zeitkarten erfolgt die Entschädigung anteilig; Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- oder Netzkarten. Voraussetzung dafür ist eine gültige Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs.
Die GVH Garantie gilt nur für GVH Tickets, die hvv Garantie gilt nur für hvv Tickets und die NAH.SH-Garantie für Tickets des SH-Tarifs sowie beim Übertreten der Tarifgrenzen.
Den Antrag für Erstattungen aufgrund der Kundengarantien von GVH, von hvv und von NAH.SH richet bitte direkt an den Service des jeweiligen Verkehrsverbundes.