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Fahrgastrechte

Leider läuftnicht immer alles rund. Kommt ein Zug viel zu spät oder fällt eineVerbindung gar völlig aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Seit2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitlicheFahrgastrechte. Nach der Verordnung(EG) Nr. 1371/2007 haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruchauf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.

WichtigeInformationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen,verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen finden Sie in den erixx Tarifbestimmungen.

Um Ansprüche geltend zu machen, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular.


SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.

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Sollten wir uns einmal nicht einig werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Wir sind Mitglied bei SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung unseres Konfliktes einbeziehen können.


Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt

Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Heinemannstr. 6

D-53175 Bonn

Tel.:+49 (0)228 30795-400

Fax: +49 (0)228 30795-499

E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de

www.eba.bund.de

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